Rauchwarnmelder

In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchwarnmeldern verpflichtend.

In Nordrhein Westfalen beispielsweise müssen in Mietwohnungen spätestens zum 31.12.2016 die Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die zu Rettungswegen führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Damit Sie und Ihre Mieter im Brandfall frühzeitig und zuverlässig gewarnt werden übernehmen wir für Sie die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676.

Zuverlässig und pünktlich kümmern sich unsere ausgebildeten Fachkräfte für Rauchwarnmelder um die professionelle Montage und Inbetriebnahme der Rauchwarnmelder, sowie um die regelmäßig notwendige Instandhaltung und Kontrolle, um den einwandfreien Funktionszustand der Geräte sicherzustellen.

Ob Sie privater Eigentümer, gewerblicher Vermieter oder kommunaler Träger sind: Bei uns sind Sie "Jederzeit gut betreut!"